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 Willkommen ::
Geschäftsstelle in Potsdam für Brandenburg

Für unserer Brandenburger Mietglieder und Interessenten an unsere Arbeit haben wir eine Geschäftstelle in Potsdam.

 
Die Adresse für alle Fragen 
des Taxiunternehmers 
in Brandenburg.

Gerlachstr.41
14480 Potsdam                    Tel.0331/200280
Fax. 0331/2002820

Vorstandsbeauftragter Land Brandenburg Karl-Heinz Kirle

Sprechzeiten:
jeden Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr in den Räumen der

Taxigenossenschaft Potsdam e.G. (www.taxi-potsdam.de) oder nach vorheriger
Absprache unter 
0172/310 38 95 o. taxi.kirle@tiscali.de
 
News:
 Krankenfahrten für die BKK 2010.03.25

Auf Grund vieler Anfragen von Kollegen zur Abrechnung mit den BKK (Betriebskrankenkassen)möchte ich kurz über den derzeitigen Abrechnungsmodusinformieren.
Es besteht zur Zeit keine von den BKK-Landesverbänden und den Unternehmerverbänden
unterzeichnete Rahmenvereinbahrung, somit erfolgt die Abrechnung zur jeweils gültigen
Taxitarifordnung der Gemeinde.
Die Praxis der BKK sich an den Rahmenvereinbahrungen des VdeKanzuschließen verstößt
gegen das PBefG, denn Sondertarife müssen von den Behörden genehmigt oder diesen zumindest
angezeigt werden.
Dieses Unwissen der Kollegenversuchen die BKK für sich auszunutzen und uns ihre Dumpingpreise
zu diktieren.
Die neueste Masche der Krankenkassen ist mit den Unternehmern Einzelverträge abzuschließen
um die Preise noch weiter zu drücken, aber selbst diese Einzelverträge sind den Genehmigungsbehörden anzuzeigen.
Daher die Empfehlung des TVB keine Einzelverträge abzuschließen, dies sollte nur über die Unternehmerverbände geschehen.
Für Berlin gibt es im Gegensatz zum Land Brandenburg keine Rahmenvereinbahrungen,
weder mit der AOK, dem VdeK noch den BKK.

Karl-HeinzKirle

 Neue Preisvereinbahrung mit Krankenkassen 2009.02.23

Die Preisverhandlungen mit den Krankenkassen sind abgeschlossen.
Zur Zeit werden die neuen Verträge vorbereitet und dann jedem Unternehmer mit der Anerkenntniserklärung zugeschick. Die neuen Tarife können dann Rückwirkend zum 01.01.2009 abgerechnet werden.
Diese Tarife gelten für alle Krankenkassen ausser AOK und BKK. Trotz langer Bemühungen und Zugeständnissen unsererseits konnten wir mit der AOK keine Vereinbahrung treffen. Der BKK Landesverband nahm an den Verhandlungen nicht Teil.
Die AOK wird mit den Unternehmern versuchen Einzelverträge abzuschließen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass diese Einzelverträge von jedem Unternehmer bei den zuständigen Verkehrsämtern als Sondertarife angezeigt bzw. genehmigt werden lassen müssen.
Als Empfehlung würde ich für die AOK nur nach Taxitarif fahren, und die Fahrt vom Patienten gegen Quittung in Bar bezahlen lassen. Diese können dann mit der AOK direkt abrechnen. Dieses wird zur Zeit auch in Stuttgart praktiziert (nachzulesen newsletter taxi-heute).
Die als PDF Datei auf dieser Seite stehenden Verträge sind noch die alten und werden zu gegebener Zeit erneuert.

Karl - Heinz Kirle
Geschäftsstelle Potsdam

meine e-Mail Adresse hat sich geändert
info@taxi-kirle.de

  2009.02.15


 

Verträge und Unterlagen zum Download
Rahmenvereinbarung
über die Leistungserbringung und Vergütung von Krankenfahrten
auf Grund ärztlicher Verordnung
für gehunfähige Patienten
als PDF 
 
Anlage 1 Anerkenntniserklärung als PDF
   
Anlage 2
Preisvereinbarung
als PDF
Protokoll
Protokollnotiz zu Anlage 2 der Rahmenvereinbarung
als PDF

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