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Verband - Rechtsberatung
Auch über kleine Steine kann man stolpern, welche im
Unternehmeralltag häufig sind.
Räumt man diese nicht zügig aus dem Weg, können Missverständnisse
oder auch Unwissen meist lästige juristische Folgen haben.
Beispiele sind z. B. Unfälle, Ärger mit der Straßenverkehrsbehörde, ungenaue Auftrags- oder Terminabsprachen mit Werkstätten und was einen umtriebigen Taxiunternehmer noch so treffen kann.
Nicht immer ist es nötig, dass der dann folgende Schriftverkehr sofort den Absender eines Rechtsanwaltes trägt, auch wenn eine korrekte Herangehensweise ein erster Schritt ist, Missstände gütlich zu regeln.
Zu diesem Zweck bietet der TVB seinen Mitgliedsbetrieben eine kostenlose
Rechtsberatung an. Eine erste Einschätzung von Situationen kann hier nach Schilderung des Sachverhaltes durch einen Juristen der Kanzlei
just erfolgen und jeder Einzelne mag dann selbst entscheiden, ob sich weitere juristische Schritte für ihn lohnen.
Die Beratung findet regelmäßig in unseren Geschäftsräumen statt.
Termin:
donnerstags 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Preis für Mitglieder:
kostenlos
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
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Verband - Verbandsarzt
Fit fährt weiter!
Gesundheitliche Kriterien spielen in vielen Berufen eine Rolle. So auch bei der Personenbeförderung.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1999 trat eine neue Verordnung aus dem Bundesministerium für Verkehr in Kraft. Sie regelt wer nach welchen Maßstäben untersucht werden muss und unterscheidet dafür zwischen der sog. normalen und der besonderen Untersuchung.
Die normale Untersuchung oder auch Folgeuntersuchung umfasst einen allgemeinen
ärztlichen Check sowie eine Augenanalyse. Sie trifft auf all diejenigen zu, die bereits im Besitz eines FzF-Scheines sind und das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Jeder, der erstmalig den FzF-Schein erwirbt oder aber älter als 60 Jahre ist, unterliegt den Richtlinien für die besondere Untersuchung. Hier werden neben der allgemeinen und der Augenuntersuchung zusätzlich die Belastbarkeit, die
Orientierung- und Aufmerksamkeitsleistung, das Konzentrationsvermögen
und die Reaktionsfähigkeit getestet.
Einzige Sonderregelung hier: Busfahrer (Führerscheinklasse D) müssen der Genehmigungsbehörde für die Verlängerung ihres FzF-Scheines bereits ab dem 50. Lebensjahr die Bescheinigung der besonderen Untersuchung vorlegen.
Für eine Verlängerung des FzF-Scheins ist eine Wiederholung der
Untersuchung alle fünf Jahre notwendig. Das Untersuchungsresultat ist
innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum bei der entsprechenden
Stelle vorzulegen.
In Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachärzten bietet der Taxi Verband Berlin, Brandenburg e. V. diese Untersuchungen an. Die Terminvergabe erfolgt über die Geschäftsstelle. Die Gebühren richten sich unter anderem nach dem Umfang der Untersuchung.
Mitglieder
(Taxi Verband Berlin, Brandenburg e. V. oder Innung des Berliner Taxigewerbes)
Normale Untersuchung
(Verlängerung des FzF-Scheines bis 60 Jahre) 40,00 Euro
Besondere Untersuchung
(Neu-Erteilung bzw. Verlängerung ab 60 Jahre) 90,00 Euro
Nichtmitglieder
Normale Untersuchung
(Verlängerung des FzF-Scheines bis 60 Jahre) 50,00 Euro
Besondere Untersuchung
(Neu-Erteilung bzw. Verlängerung ab 60 Jahre) 100,00 Euro
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Durch den Gelben Punkt am Fahrzeug erkennen Sie einen Fahrer
der sich durch gebotene Höflichkeit und souveräne Fahrweise auszeichnet.
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Wir sind nicht nur freundliche
Taxifahrer sondern auch Künstler mit der Kamera.
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| Dr.Taxi |
Unsere Ausbildung zum Taxifahrer erfolgt mit dem Programm Dr. Taxi
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