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 Taxischein ::
Führerschein zur Fahrgastbeförderung, kurz FzF-Schein

Zum Autofahren benötigt man den Führerschein und zum Taxifahren den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", kurz FzF-Schein oder auch P-Schein. 
Der Gesetzgeber zur Qualitätssicherung und zum Schutz der Fahrgäste bestimmte Auflagen erlassen, die ein Taxifahrer erfüllen muss, um dieser Tätigkeit nachgehen zu dürfen.

Der P-Schein wird vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). auf Antrag ausgegeben, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Diese Voraussetzungen sind:

 
Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung
 
Mindestalter 21 Jahre 

Mindestens zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Klasse 3) 

Einverständnis zur Auskunft aus dem Verkehrszentralregister 

Keine Vorbestrafung 

Zur Zeit der Antragsbearbeitung beim LEA nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren 
 

 
Die gesundheitliche Eignung
 
Keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen 

Augenmedizinisches Gutachten 

Erfolgreich abgelegte psycho-physiologische
Funktionsleistungsüberprüfung 

Die arbeitsmedizinische Untersuchung kann vom Betriebsarzt des TVB vorgenommen werden
 

 
Ausreichendes Ortskundewissen für Berlin
 
Bestandene schriftliche Prüfung
 
Bestandene mündliche Prüfung
 
Die Prüfungsgebühr (auch für Wiederholungsprüfungen) beträgt 55,00 € 
 
 
Nach erfolgter Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). erhält der Antragsteller einen Bescheid. 

Handelt es sich dabei um eine Zusage, kann ab diesem Zeitpunkt, gegen Vorlage der medizinischen Gutachten und des Zeugnisses der Ortskundeprüfung, der FzF-Schein beim Landeseinwohneramt abgeholt werden.

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