|
|
 |
| Willkommen :: |
|
|
 |
 |
|
 |
Neuste Informationen vom TVB |
 |
 |
Taxi Berlin: Bewährtes und Neues bei der Auftragsvermittlung 2010-07-09 |
Anschlußvermittlung
Ein alter und bewährter Bekannter aus der Sprachfunkzeit kehrt zurück: Die Anschlussvermittlung. Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort die Anschlußvermittlung in allen Flotten von TB aktiviert ist und Fahrzeuge auch "besetzt" einen passenden Folgeauftrag erhalten können, sofern kein freies Fahrzeug für diesen Auftrag zur Verfügung steht. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Besetztschaltung durch Klick auf den Button "WOHIN ?" (PDA/touch) der Zielsektor/Zielhalteplatzbereich der aktuellen Fahrt vom Fahrer/Fahrerin eingegeben wird, sonst ist keine Anschlußvermittlung an das Fahrzeug möglich. Für weitere Fragen steht TB unter info@taxi-berlin.de oder 030/6902720 gerne zur Verfügung.
Sektorbasierte Auftragsvermittlung ab 13. Juli
Wer kennt das nicht? Man hat sich am Halteplatz angemeldet, um möglichst bald einen Funkauftrag zu bekommen, und ein paar hundert Meter weiter strömen die Gäste aus der Szenedisco und besteigen die Taxen, die vor der Tür schlangestehen, im Minutentakt. Und sobald man sich schweren Herzens entschlossen hat, seine Pole Position am Halteplatz aufzugeben und sich ebenfalls vor die Discotür zu stellen, prasseln die Funkaufträge für den soeben verlassenen Halteplatz nur so vom Himmel, während die Fahrgäste nun statt aus der Disco aus dem Konferenzzentrum um die Ecke strömen. Und obwohl das natürlich, wenn man ehrlich ist, unvorhersehbare Zufälle sind, hat man irgendwie das Gefühl, das Schicksal meine es gerade nicht fair mit einem.
Diesem Konflikt muss sich bald niemand mehr aussetzen. Für Cityfunk-Fahrer ist es bereits gewohnter Komfort, doch für die 3.800 Kolleginnen und Kollegen von Bärchen-, Quality- und Würfelfunk gibt es am 13. Juli endlich eine einschneidende Veränderung, die oft gefordert und von vielen herbeigesehnt wurde. Das etwas sperrige Zauberwort heißt „Sektorbasierte Auftragsvermittlung“. Was bedeutet das?
Wurde in der bisherigen Auftragsvermittlung von Sektoren geredet, so waren damit eher die Halteplätze und ihre unmittelbare Umgebung gemeint. Am 13. Juli 2010 werden alle vier TB-Funkgesellschaften dazu übergehen, diese Bereiche (Sektoren) größenmäßig zu erweitern und die Anmeldung in einem Sektor unabhängig vom Aufstellen an einem Taxi-Halteplatz zu ermöglichen. Das bedeutet, dass jedem Sektor (man kann sagen jedem „Einbuchungs-Sektor“) weiterhin ein Taxi-Halteplatz zugeordnet ist, dessen Lage sich auch weitestgehend im Mittelpunkt des Sektors befindet. Die Größe der Sektoren wird so bemessen sein, dass das Durchqueren eines Sektors in annehmbarer Zeit möglich ist.
Zur Veranschaulichung: Die Lage und Abgrenzung jedes Einbuchungs-Sektors ergibt sich aus der Lage des Halteplatzes und der umgebenden Halteplätze (sowie aus Hindernissen wie Gewässern, Gewerbegebieten und Bahnlinien). Ein Sektor reicht also vom Halteplatz in jede Richtung in etwa den halben Weg bis zum nächsten Halteplatz. Das kann eine sehr kurze Distanz sein (z.B. bei den Halteplätzen Fasanen/Kudamm und Grolman/Kudamm) oder eine große Entfernung (z.B. zwischen Alt-Müggelheim und Pablo-Neruda).
Jedes freie Taxi wird beim „Befahren“ eines Einbuchungs-Sektors automatisch angemeldet, so dass man sich nicht mehr manuell anmelden muss. Auch die bisherige Zielmeldung entfällt, so dass man beim Fahren weniger auf dem Display drücken muss. Ob das Taxi nach Befahren und der Anmeldung im Sektor den dazugehörigen Halteplatz anfährt, ist für die Vermittlungsreihenfolge nicht mehr bedeutend. Wer sich am längsten im Sektor aufhält, bekommt den nächsten Auftrag.
Das Gebiet in der Innenstadt wird künftig flächendeckend mit Sektoren belegt sein, so dass man z.B. beim Verlassen des Sektors „Hackescher Markt“ in Richtung Norden nahtlos in den Sektor „Rosenthaler Platz“ wechselt. In Außengebieten gibt es hingegen Bereiche, die keinem Sektor zugeordnet sein werden. Wer sich mit dem Taxi von Spindlersfeld (Ottomar-Geschke-Str.) direkt nach Norden in Richtung Karlshorst bewegt, wird in der Köpenicker Allee für kurze Zeit in keinem Sektor eingebucht sein, bevor er den Einbuchungs-Bereich „Bhf. Karlshorst“ befährt. Wäre dies anders, so würde ein Kollege am Bhf. Wuhlheide vielleicht zum Fahrgast in die Marksburgstraße geschickt, wohin er im ungünstigen Fall über zehn Minuten bräuchte. Eine Fehlfahrt wäre dann wohl kaum verwunderlich. Besser ist es, wenn z.B. ein Kollege aus der Ehrenfelsstraße den Auftrag erhält, der bereits seit einiger Zeit im Bereich Bhf. Karlshorst eingebucht ist.
Dies bringt so ziemlich niemandem einen Nachteil, vielen aber Vorteile: Wer sich gerne gezielt an Veranstaltungsorten ohne eigenen Halteplatz aufstellt, hat dennoch die gleichen Chancen auf einen Funkauftrag, wie wenn er sich an den nächsten Halteplatz stellen würde. Wer gerade keine Lust auf viereckige Reifen hat und lieber ein Stück fährt, hat ebenfalls mit jeder Minute, die er einen Einbuchungs-Sektor nicht verlässt (was nur bei sehr kleinen Sektoren schwierig ist), steigende Chancen auf einen Funkauftrag. Und der „alte Hase“, der es bevorzugt, wie gewohnt an seinem Stammhalteplatz zu stehen, bekommt ebenfalls beizeiten einen Funkauftrag, weil er früher oder später derjenige ist, der sich schon am längsten im Sektor aufhält und dann automatisch an der Reihe ist.
Wenn ein Kunde ein Taxi bestellt, im zugehörigen Sektor aber kein freies Taxi angemeldet ist, wird wie bisher der Ring aller angrenzenden Sektoren blitzschnell von der Automatik in der Funkzentrale danach gescannt, welches Taxi am nächsten zum Kunden positioniert ist, und dieses erhält den Auftrag, so dass der Kunde dennoch schnell bedient wird. Gleichzeitig erhält das zweitnächste Taxi eine Meldung, dass der Nachbarsektor ohne freie Taxen ist.
Am jeweiligen Einzugsbereich jedes Sektors ändert sich selbstverständlich nichts. Wenn ein Kunde ein Taxi in die Wrangelstraße in Kreuzberg bestellt, so ist der zugehörige Halteplatz, oder eben der entsprechende Einbuchungs-Sektor, nach wie vor „Schlesisches Tor“.
In der Funkzentrale von Taxi Berlin in der Persiusstraße wird bereits seit Wochen eifrig an der Programmierung des neuen Vermittlungssystems gearbeitet (erprobt wurde es bereits beim City-Funk), und das Team hat sichtlich Spaß an der Herausforderung. Geschäftsführer Hermann Waldner betont, dass diese Umstellungen im Interesse einer faireren Auftragsvermittlung und einer höheren Kundenzufriedenheit erfolgen, dass eine so große Veränderung allerdings keineswegs unkompliziert ist. Da eine solche technische Herausforderung nirgends auf der Welt ohne Tücken und unerwartete Probleme abläuft (die Teilnehmer des Bärchen-Funks haben in letzter Zeit ja so einige Tücken, die mit technischen Neuerungen verbunden waren, beachtenswert gemeistert), bittet das Team des Taxi-Zentrums in der Persiusstraße im Voraus um Verständnis, falls in der ersten Zeit Probleme auftreten sollten, die sich trotz professioneller Planung und Programmierung eben nie ganz ausschließen lassen. Auch die Funkzentralen kochen bekanntlich „nur mit Wasser“. So könnte es beispielsweise Verwunderung geben, wenn auf dem Weg vom Schlesischen Tor zum Kottbusser Tor der eine Kollege schon kurz vor dem Lausitzer Platz in den nächsten Sektor eingebucht wird, während dies bei einem anderen Kollegen vielleicht erst an der Ecke Oranienstraße geschieht. Solche Unwägbarkeiten ergeben sich aus den technischen Grenzen des GPS-Systems und anderen Faktoren, auf die weder das Team der Funkzentrale noch die Funkwerkstätten einen Einfluss haben. Folglich sind hier auch manuelle Änderungen durch Zentralenmitarbeiter definitiv nicht möglich, doch mit solchen kleinen Unregelmäßigkeiten wird man leben können.
Auf jeden Fall sind Hermann Waldner und sein Team sicher, dass die Investition sich letztendlich für die Kunden und damit für alle Fahrerinnen und Fahrer auszahlen wird.
BT
.
.
. |
 |
Ortskundekataloge 2010 ab 1. Juli gültig 2010-06-18 |
Die Ortskundekataloge für Taxen wie auch für Mietwagen für das Jahr 2010 im Pflichtfahrgebiet Berlin sind vom 1. Juli an für die Ortskundeprüfung gültig.
Der Taxiverband Berlin-Brandenburg bietet jedem Prüfungskandidaten ein Exemplar in seiner Geschäftsstelle am Hohenzollerndamm 184/ Eingang Gieselerstraße an. Für den Taxen-Katakog werden 7,- € verlangt, für den Mietwagen-Katalog 3,- €.
Selbstverständlich ist der Katalog auch für Taxifahrer geeignet, die ihre Ortskenntnisse da und dort aktualisieren wollen! Auch für diese alten Hasen stehen Exemplare bereit.
Die Geschäftsstelle des TVB ist Montag bis Mittwoch von 10 - 15 Uhr und Donnerstag von 12 - 18 Uhr geöffnet.
Natürlich kann sich jeder beim TVB auch gleich mit den aktuellen Stadtplänen und Straßenverzeichnissen zu deutlich reduzierten Preisen eindecken!
BT
.
.
.
|
 |
Kreditkartenakzeptanz in TXL - nicht Pflicht! 2010-06-03 |
 Der Flughafen hat uns am Mittwoch davon unterrichtet, dass nach einem Urteil des Landgerichts/Zivil in der Littenstr. vom 2.6.2010 die Benutzung von Kreditkartenlesegeräten am Flughafen nicht verlangt werden darf. Das Vorhandensein und Benutzen von Kreditkartenlesegeräten am Flughafen darf also vom Serviceteam Flughafen Tegel (SerFT) nicht mehr durchgesetzt werden. Selbstverständlich darf das SerFT aber den Fahrgästen dabei behilflich sein, möglichst schnell ein Taxi zu finden, dessen Fahrer Karten akzeptiert. Eine schriftliche Begründung des Urteils ist in etwa zwei Wochen zu erwarten.
Alle anderen Regelungen gelten weiter wie bisher und sind auch nicht in Gefahr, gekippt zu werden! Das SerFT achtet also weiter auf saubere Taxen mit leeren Kofferräumen, in denen nicht geraucht werden darf. Besonders wichtig: An den Halteplätzen A, C und E wird nach wie vor die Beförderungspflicht durchgesetzt. Auch alle übrigen Regelungen vom PbefG über die TaxO bis zur FlughafenO und der Benutzungsordnung gelten uneingeschränkt. Dazu zählt auch die Durchsetzung des zügigen Nachrückens der Taxen auf den HPs und Ns, damit undere Fahrgäste nicht unnötig warten müssen, nur weil einige wenige Kollegen nicht rechtzeitig vom Essen, Spielen, Unterhalten oder von der Toilette zum Taxi zurückkehren. Viele Kollegen haben auch wiederholt darum gebeten durchzusetzen, dass sich Taxen auch nach einer nur kurzen Fahrt vom Flughafen wieder hinten anstellen müssen – wie es die TaxO und die FlughafenO eindeutig vorschreibt. Die Bekämpfung von Schwarzladevorgängen im Terminal A, an der Haupthalle (ZV) und anderen Orten bleibt ebenfalls Schwerpunkt der Arbeit des SerFT.
Das Serviceteam wird also weiter einen guten Service unseres Gewerbes am Flughafen Tegel durchsetzen – selbstverständlich im Rahmen der geltenden Rechtssprechung!
Die Durchsetzung der Kreditkartenakzeptanz in TXL wird nun auf freiwilliger Basis über den beantragten Zuschlag von 1,50€ für bargeldlose Zahlungen laufen. Damit entfällt das Argument, Fahrten mit Kartenzahlung seien nicht kostendeckend. Die zuständige Senatsverwaltung hat eine zügige Bearbeitung des Antrags auf Veränderung der TarifO zugesagt.
Mit freundlichen Grüßen
BT
.
.
.
|
 |
Qualität hat wieder Vorfahrt 2010-04-05 |
6. TVB- Aktionstag zum Saison- Reifenwechsel bei Auto-Reifen-Leidig am Sonnabend, 10.April von 9 – 14 Uhr
Der vergangene Winter war nicht nur ausgesprochen rutschig, er dauerte auch richtig lang. Daher haben wir unseren Aktionstag zur Saisonumrüstung diesmal erst nach Ostern, auf den 10.April gelegt.
Weiterhin erfreuliche Preisentwicklung für das Taxigewerbe
Martin Leidig, der seit einigen Jahren das Familienunternehmen mit über achtzigjähriger Firmengeschichte führt, war dem Taxiverband bei der Erstellung der Sonderpreisliste wieder sehr gewogen und konnte die Reifenpreise zumindest stabil halten, bisweilen sogar etwas senken. Auch die besonders günstigen Service- und Einlagerungspreise sind gegenüber den Vorjahren um keinen Cent erhöht worden. Die umfassende Preisliste zur Prüfung und Kalkulation für Eure individuellen Bedürfnisse ist wie gewohnt im Mitgliederbereich auf unserer homepage www.taxiverband-berlin.de (login mit Namen und Mitgliedsnummer) hinterlegt.
Bitte im login-Bereich auch gleich den aktuellen Mitgliedsausweis ausdrucken, damit die TVB-Vorzugspreise bei Leidig genutzt werden können!
Bequeme Abwicklung garantiert
Um den Aufenthalt in Leidigs „Boxengasse“ kurz und angenehm zu gestalten, ist im Ladenbereich ein kleiner TVB- Stammtisch mit Kaffee und Gebäck eingerichtet, an dem Gelegenheit zum kollegialen Erfahrungsaustausch ist.
Damit Reifen- Leidig am Aktionstag nicht die Reifen ausgehen, wäre eine kurzfristige Vorbestellung der von Euch ausgewählten Reifen wünschenswert. Am besten funktioniert das per Fax 030-791 31 96 oder email info@auto-reifen-leidig.de. Darüber hinaus findet Ihr auf der gut gestalteten homepage www.auto-reifen-leidig.de ein übersichtliches Bestellformular. Wer es lieber mit dem guten alten Telefon hält: 030-792 80 88.
Die Körnerstraße 48b sollte inzwischen den meisten Taxlern geläufig sein, für die Neulinge aber ein kleiner Hinweis für die Anfahrt: Vom Walther-Schreiber-Platz fahrt Ihr über die Feuerbachbrücke und seht schon rechts die Leidig-Zufahrt an der Ecke Körnerstraße. Aus anderen Richtungen gelangt man in circa drei Minuten von der BAB Abfahrt Saarstraße zur Feuerbachstr. und sieht das Betriebsgelände links gegenüber der COSY- Waschanlage.
Es würde uns freuen, Euch am 10.April am TVB- Stammtisch zum Plausch bei Leidig begrüßen zu können.
Michael Gatowski
.
.
. |
 |
Anträge für Taxenkonzesionen jetzt im Downloadbereich 2009-12-11 |

TVB-Mitglieder, die Anträge für die Ersterteilung einer Taxenkonzession benötigen, wird es selten geben. Aber man braucht jetzt nicht mehr in die Puttkamer Straße zu fahren, um das Formular zu holen. Jeder kann es jetzt bequem zu Hause runterladen.
Die meisten Kollegen werden aber davon profitieren, dass die Anträge auf Erneuerung, Erweiterung oder Änderung ebenfalls im Mitgliederbereich verfügbar sind. So wird eine unnötige Fahrt nach Kreuzberg vermieden und TVB-Mitglieder senken so den CO2-Ausstoß beim Abholen der genannten Anträge auf Null.
Natürlich hat das Formular auch eine neue Qualität, um die Wettbewerbschancen von Taxiunternehmern gegenüber der Schmutzkonkurrenz zu verbessern: es entspricht dem Hamburger Modell!
Wer mit dem Formular Probleme hat, kann auch gerne den Hinweis zum Antrag runterladen. Wer mit dem Hamburger Modell Schwierigkeiten hat, sollte seinen Steuerberater aufsuchen.
Boto Töpfer
.
.
.
|
 |
Vertrag über die Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen Berlin-Tegel 2009-05-20 |
Vorbemerkung
Die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (im Folgenden „BFG“) stellt auf ihrem Betriebsgelände eine spezielle Fläche für die Nutzung von Taxen zur Verfügung (Taxenachrückplatz).
Die BFG hat die Q-Park GmbH & Co. KG (im Folgenden „Q-Park“) beauftragt, den Taxenachrückplatz zu bewirtschaften und im Namen und für Rechnung der BFG den folgenden Vertrag über die Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen Tegel abzuschließen. Im Rahmen dieser Vertragsabwicklung hat Q-Park das Recht, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehenden notwenigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie die damit verbundenen Gebühren und Entgelte einzuziehen, einschließlich der Geltendmachung im Mahnverfahren. Sämtlicher Schriftverkehr ist mit Q-Park abzuwickeln.
Die vorausgeschickt schließen die
Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH
Flughafen Tegel
13405 Berlin
und
-------------------------------------------------
-------------------------------------------------
-------------------------------------------------
------------------------------------------------- (im Folgenden “das Taxiunternehmen“)
folgenden Vertrag:
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Mit Unterzeichnung dieses Vertrags erwirbt das Taxiunternehmen das Recht, den
Taxennachrückplatz nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen. Die Benutzung des Taxennachrückplatzes ist nur im Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstleistung der Personenbeförderung gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Zufahrt auf den Taxenachrückplatz ist nur mit einer Zufahrtsberechtigung gestattet.
Die Möglichkeit wird begrenzt durch die vorhandenen Kapazitäten des Taxennachrückplatzes; ein Anspruch auf Zufahrt bei Vollauslastung besteht nicht.
§ 2 Zufahrtsberechtigung
(1) Die Ausgabe der Zufahrtsberechtigungen (Transponder) erfolgt unternehmensbezogen.
Die Weitergabe des jeweils nummerierten Transponders an Dritte und die Nutzung in bzw. Übertragung auf andere(n) als in den in Anlage 1 angegebenen Fahrzeugen (auch innerhalb des jeweiligen Taxiunternehmens) ist untersagt.
(2) Der Transponder ist Pfleglich zu behandeln. Q-Park und die BFG übernehmen keine
Haftung für Defekte, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Der Verlust eines Transponders ist sofort anzuzeigen.
(3) Der Transponder ist mit der mitgelieferten Halterung in der Mitte der Windschutzscheibe
Hinter dem Rückspiegel anzubringen, um eine Erkennung des Transponders durch die Einfahrtsschranke zu gewährleisten. Auftretende Fehlfunktionen durch nicht ordnungsgemäße Anbringung gehen zu Lasten des Nutzers.
(4) Das Taxiunternehmen verpflichtet sich, Q-Park Änderungen seiner Anschrift und Ver-
Änderungen in der Fahrzeugflotte (z.B. neue Fahrzeuge mit neuem amtlichen Kennzeichen und neuer Ordnungsnummer bzw. Wegfall von Fahrzeugen, Kennzeichen und Ordnungsnummern) unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Benutzungsordnung
(1) Auf dem Taxenachrückplatz gilt die jeweils gültige Fassung der Benutzungsordnung für
Den Taxennachrückplatz. Die aktuelle Fassung der Benutzungsordnung liegt diesem Vertrag als Anlage 2 bei und ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass die Einhaltung der Benutzungsordnung regelmäßig
durch Beauftragte der BFG kontrolliert wird. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung können die dort aufgeführten Maßnahmen ergriffen werden.
(3) Das Taxiunternehmen stellt sicher, dass alle Fahrer der berechtigten Fahrzeuge über den
Inhalt der Benutzungsordnung Kenntnis genommen haben und die darin enthaltenen Kriterien erfüllen. Verstöße gegen die Benutzungsordnung durch Fahrer eines Unternehmens werden dem Unternehmer zugerechnet.
§ 4 Nutzungsentgelte / Zahlungsmodalitäten
(1) Die Ausgabe des Transponders erfolgt gegen eine einmalige Bereitstellungsgebühr
inklusive der Freischaltung von 20 € pro Transponder. Die Gebühr ist bei Vertragsabschluss ausschließlich in bar zur Zahlung fällig. Ist eine Neuausgabe des Transponders aus Gründen erforderlich, die in der Sphäre des Taxiunternehmens liegen (Verlust, Beschädigung, Missbrauch oder ähnliches), beträgt das Bereitstellungsentgelt erneut 20 € in bar.
(2) Für jede Einfahrt auf den Taxenachrückplatz ist ein vorgansbezogenes Nutzungsentgelt
In Höhe von 0,47 € je Vorgang zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt jeweils monatlich rückwirkend für den vorangegangenen Monat. Die Rechnungssumme wird entweder per Lastschrift zum 15. Des Folgemonats eingezogen oder ist bis spätestens 15. des Folgemonats auf folgende Konto zu überweisen:
Stadtsparkasse Düsseldorf, Kontonummer: 100 383 54, Bankleitzahl: 300 501 10
Die Rechnung ist ab dem 1. Arbeitstag des Folgemonats im Internet unter der Adresse http://taxi.q-park.de eingestellt und kann ausgedruckt werden.
Für die Erstanmeldung auf der Internetseite wird dem Taxiunternehmen eine Kundenummer sowie ein erstmalig zu verwendendes Passwort zugeteilt. Das Passwort ist bei der ersten Anmeldung zu ändern.
Alternativ kann die Rechnung kostenfrei bei Q-Park abgeholt werden oder gegen eine Gebühr von 0,60 € pro Rechnung per Post zugestellt werden.
(3) Alle Nutzungsentgelte wurden auf Basis der Selbstkosten der BFG für die Taxenbereit-
Stellung und der zu erwartenden durchschnittlichen Nutzungsvorgänge je Tag ermittelt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die BFG nur nach Abstimmung mit den Gewerbevertretungen (Innung des Taxigewerbes e.V. und Taxiverband Berlin, Brandenburg e.V.) berechtigt ist, bei wesentlichen Veränderungen der Rahmenbedingungen die Nutzungsentgelte im Rahmen der Billigkeit anzupassen. In diesem Fall steht dem Taxiunternehmen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(4) Alle vorbezeichneten Entgelte sind Netto-Entgelte und zahlbar zuzüglich der jeweils
geltenden Umsatzsteuer. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(5) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über dem jeweiligen Basis-
Zinssatz gem. § 247 BGB zu entrichten. Der genannte Zinssatz gilt für alle Forderungen der BFG. Q-Park ist berechtigt, für das Mahnverfahren 15,00 € pauschalierte Mahnkosten zu berechnen, die bei erneuter Freischaltung des Transponders zu begleichen sind. Im Falle einer Rücklastschrift sind die dadurch entstandenen Kosten bei der nächsten Rechnung zu begleichen. Dem Taxiunternehmen bleibt hinsichtlich der pauschalierten Mahnkosten der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(6) Kommt das Taxiunternehmen mit der Begleichung einer Rechnung eines Monat in
Rückstand, ist Q-Park berechtigt, die Transponder des Unternehmers bis zur Begleichung der offenen Rechnung zu sperren. Bei wiederholtem Zahlungsrückstand ist Q-Park berechtigt, den Transponder mit sofortiger Wirkung zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 5 Vertragsbeginn und Kündigungsfrist
(1) Der Vertrag beginnt am _______________ und gilt unbefristet. Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens mit der Einstellung des Flugbetriebes am Flughafen Berlin-Tegel und mit dem in der entsprechenden bestandskräftigen behördlichen Verfügung festgesetzten Schließungstermin, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn die Vertragspartner vereinbaren für eine Übergangszeit etwas anderes.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zum Kündigungstermin erfolgt eine Sperrung aller an den Unternehmer ausgegeben Transponder. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Schließung des Flughafens Berlin-Tegel, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Benutzungsordnung können zu einer außerordentlichen Kündigung bzw. Kündigung aus wichtigem Grund führen.
§ 6 Datenschutz
(1) Die unternehmsbezogenen Daten aus Anlage 1 werden zu Verwaltungszwecken und zur Zuordnung der ausgegebenen Zufahrtsberechtigungen gespeichert. Der Name des Taxiunternehmens und die ihm zugeordneten Informationen über Fahrzeuge werden an das mit den Kontrollen beauftragte Unternehmen für die Erfassung von Verstößen gegen die Benutzungsordnung übermittelt.
(2) Die einzelnen Nutzungsvorgänge der Zufahrtsberechtigung (Anzahl der Durchfahrten, Sperrungen, Kündigungen und Neuausgaben des Transponders) werden jeweils transponderbezogen erfasst. Diese Daten werden nur für interne Zwecke genutzt – z.B. als Nachweis zur Abrechnung – und nicht an Dritte weitergegeben.
(3) Der Vertragspartner stimmt der Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Daten mit der unten stehenden Datenschutzerkläung ausdrücklich zu.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn er durch das Taxiunternehmen rechtsgültig
Unterzeichnet und mit dem Unternehmensstempel versehen ist. Unterzeichnet der Unternehmer nicht selbst, sondern durch einen bei ihm angestellten bzw. durch ihn bevollmächtigten Fahrer, hat dieser mit der Unterzeichnung eine ordnungsgemäße Vollmacht vorzulegen. Wird die Bevollmächtigung nicht nachgewiesen, ist Q-Park berechtigt, die Ausgabe bzw. Freischaltung des Transponders solange zu verweigern, bis die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleiben die übrigen dennoch in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue gültige zu ersetzen, die den gleichen rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
(3) Vertragsänderungen und/oder – ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformabrede.
(4) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin, den
______________________________ ______________________________
Q-Park GmbH & Co. KG Taxiunternehmen
Datenschutzerklärung
Das Taxiunternehmen stimmt hiermit der Erfassung, Speicherung und Weitergabe der in § 6 Abs. 1 und Abs. 2 des Vertrages und in Anlage 1 (Stammdaten des Taxiunternehmens, Informationen zu den Fahrzeugen des Taxiunternehmens und Kontodaten) benannten unternehmensbezogenen Daten für die genannten Zwecke ausdrücklich zu.
Berlin, den
______________________________
Anlage 1
(1) Stammdaten des Taxiunternehmens
Firma: _______________________________________________
Ansprechpartner: _______________________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________________
Postleitzahl, Ort: _______________________________________________
Telefon: _________________ Fax: _________________ Email: ______________________
Kundennummer (von Q-Park auszufüllen): ________________________________________
(2) Informationen zu den Fahrzeugen des Taxiunternehmens
Die Transponder sind unternehmensbezogen und können von allen Fahrzeugen des Unternehmens genutzt werden, die an dieser Stelle angegeben werden*:
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
Amtliches Kennzeichen: ___________________ Ordnungsnummer ____________________
(3) Transponder
Das Taxiunternehmen erhält im Rahmen dieses Vertrages folgende Transponder ausgehändigt (von Q-Park auszufüllen):
(4) Einzugsermächtigung
Hiermit wird die Q-Park GmbH & Co. KG ermächtigt, für die Dauer des Vertrages die fälligen Entgelte mittels Lastschrift von folgendem Konto einzuziehen:
Kreditinstitut: _________________________
Bankleitzahl: _________________________ Kontonummer: ________________________
Berlin, den _________________________
Unterschrift des Taxiunternehmens für die Einzugsermächtigung
__________________________________________________________
* Weitere Fahrzeuge können auf einem separaten Blatt angegeben werden.
.
.
.
|
 |
Einloggen für TVB-Mitglieder 2008-08-12 |
Sehr geehrte Miglieder, um die Mitglieder-Infos lesen zu können, müsst ihr euch einloggen.
Das funktioniert so: Benutzer: (Nachname)
Passwort: (Mitlgiedsnummer)
Vielen Dank!
BT
.
.
. |
|
 |
 |
|
|
Durch den Gelben Punkt am Fahrzeug erkennen Sie einen Fahrer
der sich durch gebotene Höflichkeit und souveräne Fahrweise auszeichnet.
mehr
|
|
 |
 |
|
|
Wir sind nicht nur freundliche
Taxifahrer sondern auch Künstler mit der Kamera.
mehr
|
|
 |
 |
| Dr.Taxi |
Unsere Ausbildung zum Taxifahrer erfolgt mit dem Programm Dr. Taxi
mehr
|
|
|
|